Es zählt der Grundriss
Für den Ortskern von Süchteln gilt seit 1995 eine Satzung, die das Erscheinungsbild schützt, und zwar vor allem den Ortsgrundriss: Straßen, Wege und Plätze, den Verlauf der Baufluchten, die Vor- und Rücksprünge sowie die kleinteilige Parzellierung.



