Was die Satzung auslöst
Im Satzungsgebiet ist für Rückbau, Änderung, Modernisierung und Nutzungsänderung eine zusätzliche erhaltungsrechtliche Genehmigung nötig. Die Stadt sagt dazu ausdrücklich: Das gilt auch für Vorhaben, die nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei wären.



