Angebot mit Frist
Steht im Angebot eine Annahmefrist, dann zählt allein diese Frist. Nach ihrem Ablauf ist das Angebot erloschen.
- Grundlage
- § 148 BGB
- Frist
- wie angegeben
- Danach
- neu anfragen
Rhein-Ruhr und Umgebung
Rückmeldung am selben Werktag


Formular oder Telefon, beides führt direkt zu mir. Ich melde mich am selben Werktag, komme zum Aufmaß und nenne danach einen Festpreis, der steht.
Kontakt
Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben und nennen Sie die Postleitzahl. Was noch fehlt, frage ich nach. Wer lieber spricht, ruft an.

Ablauf
Von der ersten Nachricht bis zur fertigen Fläche führt ein fester Weg. Eine Bindung entsteht für Sie erst beim vierten Schritt.
Formular oder Anruf, beides führt zu mir. Ich lese mit, was Sie schreiben, und frage nach, was noch fehlt.
am selben WerktagIch komme zu Ihnen, messe die Flächen, prüfe den Untergrund und sehe mir die Zuwegung für das Material an.
Termin nach AbspracheSie bekommen ein schriftliches Angebot mit getrennten Positionen. Der genannte Preis ist der Preis.
schriftlich per MailSie nehmen an oder lassen es. Erst mit Ihrer Annahme entsteht ein Vertrag, vorher entsteht keiner.
ohne Frist im NackenUntergrund, Abdichtung und Belag mache ich selbst, zum vereinbarten Termin und in einem Durchgang.
Bad: 3 bis 7 TageDie Dauer in Schritt 5 gilt für den reinen Fliesenanteil im Bad und hängt an Fläche und Untergrund. Verbindlich wird sie nach dem Aufmaß.
Anfrage
Je mehr davon in der ersten Nachricht steht, desto weniger Rückfragen sind nötig. Fehlt etwas, frage ich einfach nach.
Fotos der Fläche sind das Nützlichste überhaupt. Auf einem Handybild aus zwei Metern Abstand sehe ich Risse, Übergänge und den alten Belag.
Begriffe
Diese Wörter werden im Alltag vermischt, rechtlich bedeuten sie Verschiedenes. Der Unterschied bestimmt, woran ein Betrieb sich festhalten lassen muss.
| Begriff | Was dahintersteckt | Was bei Mehrkosten gilt |
|---|---|---|
| Kostenvoranschlag | Eine vorläufige Kalkulation der voraussichtlichen Kosten, ohne feste Zusage | Darf überschritten werden. Erst eine wesentliche Überschreitung löst Pflichten aus. |
| Angebot | Ein Antrag auf Vertragsschluss, an den der Anbietende nach § 145 BGB gebunden ist | Gilt wie abgegeben, solange die Bindung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. |
| Festpreis-Angebot | Ein Angebot, in dem der Preis für den beschriebenen Umfang feststeht | Ändert sich der Umfang, sage ich das vorher. Sonst bleibt es beim genannten Preis. |
Die Rechtsprechung sieht Mehrkosten von 15 bis 20 Prozent als wesentliche Überschreitung eines Kostenanschlags an. Das ist ein Richtwert und keine starre Grenze, so das Verbraucherportal des Freistaats Bayern.
Ihre Rechte
Diese Punkte gelten unabhängig davon, wen Sie beauftragen. Sie stehen hier, weil ein Bauherr sie kennen sollte, bevor er irgendwo unterschreibt.
§ 312g Abs. 1 BGB
Verträge außerhalb von Geschäftsräumen kann ein Verbraucher widerrufen. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Den Widerruf müssen Sie erklären, eine Begründung schulden Sie dabei nicht.
12 Monate und 14 Tage
Bleibt die Belehrung aus, verlängert sich die Frist nach Angaben der Verbraucherzentrale erheblich. Sie bekommen den Hinweis von mir in Textform, bevor Sie unterschreiben, und damit läuft die reguläre Frist an.
§ 649 BGB
Lag dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde, muss eine zu erwartende wesentliche Überschreitung unverzüglich angezeigt werden. Sie dürfen dann kündigen und schulden nur das, was bis dahin geleistet wurde.
§ 632 Abs. 3 BGB
Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung vorher kann dafür keine Rechnung kommen. Lassen Sie sich die Kostenfreiheit im Zweifel kurz schriftlich bestätigen.
jederzeit möglich
Ein Kostenvoranschlag und ein Angebot sind noch kein Vertrag. Solange Sie nicht angenommen haben, entsteht keine Bindung für Sie, und es fallen weder Stornokosten noch eine Gebühr für den Ortstermin an.
Vorrang der Absprache
Was individuell vereinbart wurde, geht allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Darauf weist das Verbraucherportal des Freistaats Bayern ausdrücklich hin. Im Zweifel lassen Sie sich die Absprache schriftlich geben.
Die Angaben beschreiben die Rechtslage und sind keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin weiter.
Gültigkeit
Gebunden ist der Betrieb, der das Angebot abgibt, nicht Sie als Empfänger. Wie lange diese Bindung läuft, lesen Sie im Angebot selbst nach.
Steht im Angebot eine Annahmefrist, dann zählt allein diese Frist. Nach ihrem Ablauf ist das Angebot erloschen.
Ohne eine Angabe gilt die Zeitspanne, in der eine Antwort unter regelmäßigen Umständen noch zu erwarten ist.
Ein Betrieb kann die Gebundenheit ausschließen, etwa mit dem Wort freibleibend. Dann gilt der Preis nicht fest.
Der Antrag an einen Anwesenden oder am Telefon kann nach § 147 Abs. 1 BGB nur sofort angenommen werden. Für meine schriftlichen Angebote spielt dieser Fall keine Rolle.
Ortstermin
Flächen, Höhen, Durchbrüche und Anschlüsse nehme ich selbst auf. Wenn Sie vorher schon gemessen haben, gleiche ich die Zahlen mit Ihnen ab, nötig ist es nicht. Räumen müssen Sie für den Termin ebenfalls nichts.
Ich prüfe Tragfähigkeit, Ebenheit und Feuchte. Gebrochene Platten gehen regelmäßig auf einen Untergrund zurück, den vorher niemand angesehen hat. Was an Vorarbeit nötig ist, sehen Sie später als eigene Position.
Format, Fugenbild, Rutschhemmung und Reihenfolge der Gewerke bespreche ich am besten dort, wo die Fläche liegt. Bringen Sie mit, was Sie beschäftigt, auch wenn es Ihnen nebensächlich vorkommt.
Ich lege Ihnen beim Termin nichts zum Unterschreiben vor. Das Angebot kommt danach schriftlich, und Sie entscheiden in Ruhe. Was Sie am Küchentisch nicht prüfen können, sollen Sie dort auch nicht zusagen.

Angebot
Ein einzelner Quadratmeterpreis verschweigt, woran die Summe hängt. Mein Angebot trennt deshalb, was sich unterschiedlich verhält.
Altbelag abtragen, grundieren, spachteln, ausgleichen und im Nassbereich abdichten. Diese Position schwankt am stärksten, weil sie am Zustand hängt. Sie steht deshalb getrennt und nicht im Quadratmeterpreis versteckt.
Das Setzen selbst, mit Zuschnitt, Gehrung, Bohrungen und Verfugung. Der Preis steigt mit Fläche, Format und Aufwand des Verlegemusters. Ein diagonales Muster braucht mehr Zeit und mehr Verschnitt als ein gerader Verband.
Fliese, Kleber, Fugenmörtel, Silikon und Profile. Der Verschnitt steht als eigene Menge darin, nicht als Pauschale. Wenn Sie das Material selbst kaufen, entfällt diese Position, und ich verlege einfach das, was Sie besorgt haben.
Die Trennung macht nachvollziehbar, warum zwei Bäder gleicher Größe unterschiedlich viel kosten können. Meist liegt der Unterschied in der ersten Position.
Nach der Arbeit
Mit der Abnahme wechselt einiges: die Fälligkeit der Vergütung, die Beweislast und der Beginn der Verjährung. Deshalb ist sie kein Nebenschauplatz.
| Zeitpunkt | Was gilt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Bei der Abnahme | Sie nehmen das vertragsmäßig hergestellte Werk ab, § 640 Abs. 1 BGB | Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. |
| Mangel schon bekannt | Wer trotz bekanntem Mangel abnimmt, muss sich seine Rechte vorbehalten | Der Vorbehalt gehört ins Abnahmeprotokoll, sonst gehen Rechte verloren. |
| Danach | Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren, § 634a BGB | Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit dem Ende der Arbeiten. |
Fliesenarbeiten an einem Gebäude sind Arbeiten bei einem Bauwerk. Deshalb greift die fünfjährige Frist und nicht die kürzere für Werke ohne Bauwerksbezug.
Leistungen
Innen und außen, vom Bad bis zur Terrasse. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben dazugehört, fragen Sie einfach an.

Wer vor der Anfrage noch etwas nachlesen will: wer hier eigentlich arbeitet, was der Leistungsumfang abdeckt und in welchen Städten ich unterwegs bin.
Fragen
Weniger, als der Name vermuten lässt. Ein Kostenvoranschlag ist eine vorläufige Kalkulation und keine feste Zusage. Liegt er dem Vertrag zugrunde, wird er zur Geschäftsgrundlage, überschritten werden darf er trotzdem. Deshalb gebe ich ein Festpreis-Angebot ab und keinen Kostenvoranschlag.
Dafür gibt es keine feste Grenze. Die Rechtsprechung sieht Mehrkosten von 15 bis 20 % als wesentliche Überschreitung an, das ist aber ein Richtwert und keine starre Schwelle. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Betrieb sie unverzüglich anzeigen. Sie können den Vertrag dann kündigen und zahlen nur das, was bis dahin geleistet wurde.
Nur, wenn das vorher vereinbart wurde. § 632 Abs. 3 BGB bestimmt, dass ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist. Ohne Absprache kann also keine Rechnung dafür kommen. Bei mir ist das Aufmaß samt Angebot kostenlos, und zwar unabhängig davon, ob Sie den Auftrag danach erteilen.
Ja, nach § 145 BGB ist an einen Antrag gebunden, wer ihn abgibt. Der Betrieb kann die Bindung ausschließen, dann steht das im Angebot, etwa mit dem Zusatz freibleibend. In meinen Angeboten steht sie nicht. Der genannte Festpreis gilt, solange die Annahmefrist läuft.
Gar nicht. Gebunden ist der Betrieb, der das Angebot abgibt, nicht Sie als Empfänger. Sie entscheiden frei, ob Sie annehmen. Was läuft, ist eine Frist für die Annahme: Steht im Angebot eine, gilt nach § 148 BGB nur sie. Steht keine darin, können Sie nach § 147 Abs. 2 BGB so lange annehmen, wie eine Antwort unter normalen Umständen zu erwarten ist.
Zuerst die Positionen vergleichen und fragen, worauf die Abweichung beruht. Lag dem Vertrag ein Festpreis zugrunde, gilt er. Lag ein Kostenvoranschlag zugrunde, kommt es auf das Ausmaß an. Halten Sie am Vertrag fest, tragen Sie die Mehrkosten. Kündigen Sie wegen einer wesentlichen Überschreitung, bleibt nur die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen.
In aller Regel ja. Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht Ihnen nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Sie müssen den Widerruf erklären, begründen müssen Sie ihn nicht. Den Hinweis darauf bekommen Sie von mir schriftlich, bevor Sie unterschreiben.