Fünf Teilbereiche
Die Gestaltungssatzung für die Innenstadt stammt aus dem Jahr 2014 und teilt den Bereich in fünf Zonen. In dreien davon sind ausschließlich verputzte Fassaden zulässig, in einer weiteren nur Sichtfachwerk, dunkler Tonschiefer und Putz, je Geschoss nur ein Material.



