Neun Denkmalbereiche
Das Stadtrecht führt unter 63-4.101 bis 63-4.109 neun Satzungen, vom Dorfkern Urdenbach über Gerresheim, Zentrum Eller, Kaiserswerth und Karlstadt bis zur Golzheimer Siedlung. Der Wortlaut ist in allen gleich: In einem festgelegten Denkmalbereich sind alle Maßnahmen erlaubnispflichtig.



